03.12.2020 - H. GollaErgänzungen zum Hygienekonzept ab 01. Dezember 2020
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Für die Umsetzung der neuen „Anpassung hygienischer Anforderungen an den Schulen im Land im Zuge der Bekämpfung der Coronapandemie“ ergeben sich folgende Änderungen im Schulalltag:
1. Für alle Lehrer und Schüler besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf
dem Schulgelände, im Schulgebäude und während des Unterrichts.
Ausnahmen:
- Schüler der Jahrgänge 5 und 6 müssen im Unterricht keine Maske tragen
- während des Sportunterrichts muss keine Maske getragen werden
- Schüler mit ärztlichem Attest bezüglich einer Befreiung vom Tragen eines Mund-Nase-
Schutzes sind vom Tragen o. g. Masken befreit
- auf dem Schulhof kann, wenn ein Mindestabstand von 1,5m zwischen den Schülern ein-
gehalten wird, auf das Tragen des Schutzes verzichtet werden
- zum Einnehmen von Speisen und Getränken darf die Maske abgesetzt werden, jedoch
muss dann ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden
2. Um die geforderte Möglichkeit, nach spätestens 90min den Schülern die Gelegenheit zu geben,
kurzzeitig die Maske absetzen zu dürfen, zu realisieren, ergeben sich geringfügige Veränderungen
in den Pausenzeiten. Vorerst gilt folgende Vorgehensweise:
- die 3. und 4. Stunde werden als Block ohne Pause unterrichtet, damit die Schüler nach der
4. Stunde kurz auf den Schulhof können
- rechnerisch ergibt sich die Notwendigkeit, Schülern, die bis zur 8. Stunde Unterricht haben,
nach der 7. Stunde erneut die Gelegenheit einer 10min-Pause auf dem Schulhof zu geben;
hier entscheiden die Lehrkräfte nach Situation und Unterrichtsgeschehen, ob sie diese
Pause vor oder nach der 7. Stunde gewähren
3. Für Klassenarbeiten und Klausuren mit einer Dauer >90min ist bei der Planung sicherzustellen,
dass entweder:
a) der Abstand der Schüler mind. 1,5m beträgt und die Schüler dann während einer Stoß-
lüftung den M-N-Schutz abnehmen können oder
b) die Klausur für 10 min unterbrochen wird, um den Schülern die Gelegenheit zu geben,
für diese Zeit ohne Maske zu atmen; die dafür notwendige Vorplanung realisieren die
für die Klausur/Klassenarbeit verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen
4. Die Weihnachtsferien werden zwei Tage verlängert, so dass der 1. Schultag nach den Ferien
Montag, der 11. Januar 2021 ist.