28.08.2020 - H. GollaHygieneplan ab 31.08.2020
Um die Infektionsgefahr durch das Corona-Virus unter Regelschulbedingungen möglichst gering zu halten, gilt unter besonderer Berücksichtigung der Räumlichkeiten des Gebäudes R. v. Weizsäcker-Gymnasium Thale ab Montag, d. 31.08.2020, der folgende Hygieneplan:
Hygieneplan für das Gebäude Richard von Weizsäcker-Gymnasium Thale. Außenstelle des Gymnasiums am Thie Blankenburg
1. Im Unterricht ist kein Mindestabstand nötig und es besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-
Schutzes. Es ist in allen Unterrichtsräumen alle 20 min für 5 bis 10 min eine Stoßlüftung durchzuführen.
2. In den Pausen besteht im Gebäude während des Raumwechsels die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-
Schutzes, da der Mindestabstand von 1,5m nicht überall eingehalten werden kann.
3. Auf allen Gängen im Gebäude besteht striktes „Rechtsgehgebot“. Vor allem auf den Treppen ist Rücksicht
auf entgegenkommende Schülerinnen und Schüler zu nehmen, die Treppen sind im „Gänsemarsch“ zu
passieren.
4. Auf dem Schulhof besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, solange der Abstand von
mindestens 1,5m eingehalten wird. Die Schüler der 5. bis 8. Klassen sowie der 9. bis 12. Klassen nutzen aus-
schließlich die ihnen zugewiesenen Pausenbereiche des Schulhofes.
5. Zum Unterrichtsbeginn und nach den Hofpausen holen die Fachlehrer ihre Klassen von den
Eingangsbereichen ab. Dabei gilt:
a) Schülerinnen und Schüler, welche im 3. Flur Unterricht haben, betreten das Gebäude ausschließlich
durch den Nebeneingang zum Flur 3.
b) Schülerinnen und Schüler, welche im 2. Flur Unterricht haben, betreten das Gebäude ausschließlich
durch die linke Tür am Haupteingang.
c) Schülerinnen und Schüler, welche im 1. Flur Unterricht haben, betreten das Gebäude ausschließlich
durch die rechte Tür am Haupteingang.
d) Die Buchstaben a) bis c) gelten sinngemäß genauso für das Verlassen des Schulgebäudes in den
großen Pausen sowie nach Unterrichtsende.
6. Beim Betreten des Gebäudes haben sich alle Schülerinnen und Schüler die Hände zu reinigen.
7. Bei der Schulspeisung ist in der Aula der Mindestabstand zwischen den Schülerinnen und Schülern und allen
weiteren dort befindlichen Personen einzuhalten. Lediglich Schüler einer Klasse können auf den
Mindestabstand während des Essens verzichten.
8. Diese Festlegungen gelten ab Montag, d. 31.08.2020 bis auf Widerruf.