24.08.2020 - H. GollaMaskenpflicht an den ersten beiden Schultagen
An den ersten beiden Schultagen (27. und 28. August) gilt auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden uneingeschränkt die Maskenpflicht für alle Schülerinnen, Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer. Am Arbeitsplatz im Unterrichtsraum kann die Maske abgelegt werden.
Das von allen Schülern bis spätestens 31.08.2020 abzugebende Formular ist unter dem Galerielink abrufbar.
Der komplette Hygieneplan des Landes Sachsen-Anhalt für die Schulen ist unter folgendem Link einsehbar:
https://www.gat-blankenburg.de/service/formulare/